Digitalpakt 2.0: Startschuss für Open Source an deutschen Schulen
Der Digitalpakt 2.0 bringt neue Milliarden in die Schulinfrastruktur. Doch wer entscheidet, wohin das Geld fließt — und welche Rolle spielt Open Source dabei?
Ende 2025 haben Bund und Länder den Weg für den Digitalpakt 2.0 freigemacht. Fünf Milliarden Euro sollen bis 2030 in die digitale Infrastruktur deutscher Schulen fließen. Nach dem holprigen ersten Digitalpakt — von dem ein erheblicher Teil der Mittel unabgerufen verfiel oder in Hardware versickerte, die heute in Lagern verstaubt — stellt sich diesmal eine dringlichere Frage: Wie wird das Geld ausgegeben?
Die Antwort auf diese Frage entscheidet nicht nur über die nächsten fünf Jahre. Sie entscheidet darüber, ob Deutschland strukturell aus der Abhängigkeit von proprietären Bildungsplattformen herauskommt — oder tiefer hineinrutscht.
Was der Digitalpakt 1.0 hinterlassen hat
Die Bilanz des ersten Digitalpakts ist ambivalent. Einerseits: Schulen haben Endgeräte bekommen, Glasfaser wurde verlegt, Serverräume wurden saniert. Das ist nicht nichts.
Andererseits hat der erste Digitalpakt ein strukturelles Problem verfestigt: Wer kurzfristig Mittel abrufen muss, greift zu dem, was schnell beschaffbar ist. Das ist meistens die Microsoft-365-Lizenz, das Google-Workspace-Abo, die fertige Cloud-Lösung mit einem Haken auf dem DSGVO-Formular.
Was dabei entstand, sind keine nachhaltigen IT-Infrastrukturen. Es sind Abhängigkeiten — von US-amerikanischen Hyperscalern, von proprietären Datenformaten, von Lizenzpreisen, die mit der nächsten Vertragsrunde wieder steigen.
„Wir haben Tablets beschafft, die nach drei Jahren nicht mehr unterstützt werden. Wir haben Microsoft-Lizenzen gekauft, die wir jetzt jedes Jahr verlängern müssen. Was wir nicht gebaut haben, ist etwas, das uns gehört.” — Schulträger aus Nordrhein-Westfalen, anonymisiert
Was der Digitalpakt 2.0 anders machen kann
Der Digitalpakt 2.0 enthält — zumindest auf dem Papier — wichtige Weiterentwicklungen. Nachhaltigkeit und Interoperabilität sollen stärker gewichtet werden. Datenschutz ist explizit als Förderkriterium genannt. Und erstmals gibt es Signale aus einigen Länderministerien, dass Open-Source-Lösungen bei der Vergabe bevorzugt behandelt werden sollen.
Ob das in der Praxis ankommt, ist eine andere Frage. Zwischen Förderrichtlinie und Beschaffungsentscheidung liegen kommunale Verwaltungsapparate, Ausschreibungsverfahren und das trügerische Gefühl von Sicherheit, das bekannte Markennamen vermitteln.
Dennoch: Das Fenster ist offen. Und es gibt konkrete Hebel, um es offen zu halten.
Warum Open Source jetzt strategisch ist
Die Debatte um digitale Souveränität in der Bildung ist in Deutschland angekommen. Bayern, Sachsen und Thüringen haben in den vergangenen Jahren eigene Linux-Initiativen für Schulen gestartet. Die Kultusministerkonferenz diskutiert Interoperabilitätsanforderungen. Die Europäische Kommission drängt auf Open-Source-first in der öffentlichen Verwaltung.
Das ist keine Modeerscheinung. Es ist die Reaktion auf eine einfache Erkenntnis: Wer Bildungsdaten in proprietären Systemen speichert, verliert die Kontrolle über sie — früher oder später.
Open Source ist in diesem Kontext nicht die günstige Alternative. Es ist die strategisch richtige Entscheidung — aus drei Gründen:
1. Investitionen bleiben in der Hand des Trägers Wenn ein Schulträger in die Anpassung einer Open-Source-Plattform investiert, gehört das Ergebnis dem Träger. Es kann weitergegeben, geteilt, verbessert werden. Investitionen in proprietäre Software verschwinden in den Bilanzen der Anbieter.
2. Kein Re-Procurement nach Vertragsende Proprietäre Systeme erzwingen nach Ablauf der Lizenzlaufzeit eine neue Beschaffung — oft zu schlechteren Konditionen. Open-Source-Systeme laufen weiter, unabhängig davon, was der ursprüngliche Anbieter entscheidet.
3. Community als Qualitätskontrolle Fehler in Open-Source-Software werden öffentlich gemeldet und öffentlich behoben. Sicherheitslücken in proprietären Systemen werden intern verwaltet — und manchmal gar nicht behoben, bis der Vertrag ausläuft.
Was Schulträger jetzt tun können
Der Digitalpakt 2.0 ist eine Chance, keine Garantie. Wer sie nutzen will, sollte jetzt handeln — bevor Förderanträge gestellt werden und Beschaffungsentscheidungen fallen.
Infrastruktur vor Endgeräten: Wer erst die Basisinfrastruktur (Identitätsverwaltung, Netzwerk, zentrale Dienste) auf Open-Source-Basis aufbaut, kann danach problemlos beliebige Endgeräte anbinden. Andersherum funktioniert es nicht.
Ausschreibungen schreiben, nicht einkaufen: Standardkonforme Ausschreibungen (Anforderungen an Protokolle, nicht an Produkte) öffnen den Markt für Open-Source-Anbieter. Produktnennungen in Ausschreibungen sind in vielen Fällen vergaberechtlich ohnehin problematisch.
Interkommunale Zusammenarbeit: Kein einzelner Schulträger muss die Infrastruktur alleine betreiben. Kommunale IT-Zweckverbände und Landesrechenzentren können diese Aufgabe übernehmen — gemeinsam, auf einer einheitlichen Plattform.
Fazit: Der Startschuss ist gefallen
Der Digitalpakt 2.0 ist eine politische Weichenstellung. Die technische Weichenstellung folgt in den nächsten Monaten, wenn Länder ihre Förderrichtlinien konkretisieren und Schulträger ihre Anträge stellen.
Die Entscheidung, die jetzt getroffen wird, wirkt ein Jahrzehnt. Wer sie trifft, ohne die Frage nach Souveränität und Nachhaltigkeit zu stellen, wird sie in fünf Jahren bereuen — und ein drittes Mal neu beschaffen müssen.
Die Infrastruktur für souveräne Schul-IT existiert. Sie ist erprobt, DSGVO-konform und vollständig quelloffen. Der Digitalpakt 2.0 gibt die Mittel. Die Entscheidung liegt bei den Trägern.
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Dr. Sarah Ahlbrecht